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Das Thema Versicherungen ist äußerst komplex und als Laie oftmals undurchsichtig. Welchen Versicherungsschutz brauche ich? Welches Angebot passt zu meinen individuellen Interessen und Bedürfnissen? An dieser Stelle kommt der Versicherungsmakler ins Spiel und steht dem Versicherungsnehmer mit seiner kompetenten Beratung zur Seite.
Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern arbeiten im Auftrag der Versicherungsnehmer. Dementsprechend ist auch die Bezeichnung als "unabhängiger Versicherungsmakler" oder "nicht weisungsgebundener Makler" geläufig. Die Makler gelten nach dem deutschen Handelsrecht als Kaufleute.
Im Gegensatz zu den gebundenen Vermittlern (Vertretern) erhält er vom Versicherungsnehmer/Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag (Maklervertrag / Maklervollmacht), ähnlich einem Rechtsanwalt. Seine Loyalität ist ausschließlich dem Kunden geschuldet.
Wie bereits erläutert, handelt der Versicherungsmakler im Sinne seines Kunden. Seine Aufgabe ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen zwischen Verbrauchern und verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Aus der Vielzahl von Angeboten auf dem Markt sucht der Makler für seinen Mandanten die Versicherung heraus die seinen persönlichen Bedürfnissen am besten entspricht.
Anders als der Versicherungsmakler arbeitet der Versicherungsvertreter für eine bestimmte Versicherung oder Versicherungsgruppe und vertritt deren Interessen. Dementsprechend berät er Interessenten ausschließlich in Hinblick auf die Produkte der Gesellschaft, bei der er angestellt ist. Aufgrund dessen werden Versicherungsvertreter häufig auch als Ausschließlichkeitsvermittler bezeichnet.
Versicherungsmakler | Versicherungsvertreter |
arbeitet für den Verbraucher / Versicherungsnehmer | arbeitet für eine Versicherung / Versicherungsgruppe |
bietet dem Kunden eine Vielzahl an Versicherungsangeboten | berät den Kunden ausschließlich bezüglich der Produkte seiner Gesellschaft |